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Schillernder Ölfilm auf hellem Grund

Fette und Müll nicht ins Abwasser kippen

Immer wieder kommt es zu Problemen bei der Schmutzwasserbeseitigung, weil von angeschlossenen Grundstücken Fett, Speiseöl usw. eingeleitet wird. Fett und Öl verursachen Ablagerungen und Verstopfungen in den Kanälen und Pumpstationen.

Eben noch leckere selbstgemachte Pommes Frites genossen und jetzt – wohin mit dem Frittierfett? Bitte nicht ins Abwasser!

Helfen Sie uns, Ihr Abwasser störungsfrei zu beseitigen.

Bitte schütten Sie kein Öl oder Frittierfett in die Toilette, das Waschbecken oder in die Küchenspüle. Reste von Speiseöl aus Privathaushalten können in festen Behältern, z. B. in einer verschlossenen Ölflasche oder einer leeren Verpackung für Speiseeis, in den Restabfallbehälter gegeben werden.

Bitte werfen Sie auch keine Speisereste oder Müll in die Toilette.

Falsch entsorgtes Öl und Fett verklebt die Abwasserleitungen und bildet Ablagerungen. Es kann zu Verstopfungen im Abwassersystem im Haus oder auf dem Privatgrundstück kommen. Die dann fällige Reinigung oder Reparatur der Anlage müssen die betroffenen Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen selbst bezahlen. Und natürlich kann es auch zu erheblichen Unannehmlichkeiten kommen, wenn das Abwasser mal nicht wie gewohnt abläuft.

Darüber hinaus verursacht das Fett Ablagerungen und Verstopfungen in den städtischen Kanälen und Pumpenanlagen. Hierdurch wird der Abtransport des Abwassers behindert, es kann zu Rückstau in den Kanälen kommen. Dann läuft kein Abwasser mehr von den angeschlossenen Grundstücken ab. Die Beseitigung der Verstopfungen, die Reparatur von Pumpen, das Reinigen der öffentlichen Kanäle usw. verursacht Kosten, die alle Gebührenzahlenden belasten. Außerdem:

Wer jetzt keine funktionierende Rückstausicherung hat und aufgrund des Rückstaus eine Überschwemmung z. B. im Keller bemerkt, muss nicht nur eine Riesensauerei beseitigen, sondern bleibt eventuell auch noch auf dem Schaden sitzen. Gegen Rückstau aus dem Abwasserkanal muss sich jede und jeder Grundstückseigentümerin / -eigentümer selbst mit einer Rückstausicherung schützen – die Stadt haftet hierfür nicht.

Diese Dinge gehören nicht in die Toilette oder in die Spüle / Waschbecken:

…zum Beispiel…

-       Brat- und Frittierfett, Speiseöl

-       Speisereste (roh oder gekocht), Küchenabfälle, Kaffeesatz

-       Binden, Tampons, Kondome, Ohrreinigungsstäbchen, Windeln, Haare, Feuchttücher

-       Zigarettenkippen, Asche

-       Rasierklingen, Glas

-       Katzenstreu, Vogelsand, Tierfutter

-       Verbandsmaterial, Putzlappen

-       Medikamente

-       Mörtelreste, Zement

-       Farben, Lacke, Öle, Pflanzenschutzmittel, Desinfektionsmittel, Verdünner, Abbeize

Weitere Informationen zur richtigen Müllentsorgung finden sich auch auf der Internetseite des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover www.aha-region.de