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Repräsentative Statistik bei der Wahl zum Europäischen Parlament

Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament

statt. Die Stadt Laatzen wurde ausgewählt in einzelnen Wahlbezirken eine repräsentative Wahlstatistik durchzuführen.

Folgende Wahlbezirke sind hiervon betroffen:

Bei der Briefwahl werden in den Wahlbezirken

01: Alt-Laatzen

02: Alt-Laatzen

03: Alt-Laatzen

04: Alt-Laatzen

05: Alt-Laatzen

06: Laatzen-Grasdorf

07: Laatzen-Grasdorf

08: Laatzen-Grasdorf

für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in 6 Gruppen vermerkt sind, verwendet.

Bei der Urnenwahl werden im Wahlbezirk

07: Laatzen-Grasdorf

für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in 6 Gruppen vermerkt sind, verwendet.

Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz  – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), geregelt und zugelassen.

Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt die Rechtsgrundlage zur Ansicht bereit. Sie finden diese und weitere Informationen auch im Internetangebot des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de  im Bereich „Europawahl.