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Stadtverwaltung sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Ehrenamtliche Richter unterstützen Berufsrichter im Strafprozess.

Für die kommende Gerichtsperiode vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2028 werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen am Amts- oder Landgericht für Strafsachen für Laatzen gesucht. Die Stadt Laatzen sammelt Vorschläge, die dann vom Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeanagelegenheiten werden. Die Bewerberinnen und Bewerber für Laatzen müssen in Laatzen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die als Beisitzerin oder Beisitzer in der Hauptverhandlung im Strafprozess in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter oder -richterinnen mitwirken. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Jugendschöffen für Jugendstrafsachen sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Arne Bungeroth, Teamleiter der Kinder- und Jugendhilfe wirbt für eine Bewerbung als Jugendschöffe oder -schöffin: „Junge Menschen haben es in der heutigen Zeit nicht immer leicht. Als Jugendschöffe können Sie in der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen ihre Lebens- und Berufserfahrung einbringen - und so an einer lebensnahen Rechtsfindung beitragen - eine echte Chance also, sich für die Jugend einzusetzen.“

Die in Laatzen beschlossenen Vorschläge werden an den Ausschuss beim Amtsgericht weitergeleitet, der anschließend die „ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“ wählt.

Für Interessierte mit Fragen zum Jugendschöffenamt steht das Team Kinder- und Jugendhilfe (Tel.: 0511 8205-5101; E-Mail: ) zur Verfügung.

Weitere Informationen sind auch unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

Ein Antragsformular für alle Bewerberinnen und Bewerber gibt es online auch unter Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Jugendschöffe/in | Serviceportal Laatzen