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Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben