zur Schlagwortwolke

Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen

Leistungsbeschreibung

Straßen dienen dem Zweck der Fortbewegung und des Transports. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch. Wenn Sie eine Straße außerhalb des Gemeingebrauchs nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Das kann zum Beispiel sein für:

eine Festveranstaltung

eine Rallye

ein Radrennen

eine Sportveranstaltung

Film- und Fernsehaufnahmen

Bei wem Sie die Sondernutzungserlaubnis beantragen, ist abhängig davon, wo die Sondernutzung stattfinden soll. Für Landstraßen ist die regionale Straßenbaubehörde, für Autobahnen die entsprechende Autobahngesellschaft zuständig.

Damit die Sondernutzung genehmigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass:

vorübergehend errichtete Anlagen

gesondert genehmigt werden

sicher sind

Sie für entstehende Schäden aufkommen

Die Erlaubnis wird Ihnen auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.

An wen muss ich mich wenden?

Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig.

Das Land ist Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. 

Bei Gemeindestraßen: die Gemeinde

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis ( Laatzen )
Bitte wenden Sie sich an die Stadt Laatzen. Sollte die Veranstaltung über das Gebiet der Stadt Laatzen hinaus reichen, wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV).

Zuständige Stelle

Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig.

Das Land ist Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. 

Bei Gemeindestraßen: die Gemeinde

Voraussetzungen

Die geplante Sondernutzung muss verhältnismäßig sein, d.h. sie darf insbesondere die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht übermäßig einschränken und keine erhebliche Beeinträchtigung für Menschen mit Behinderungen darstellen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis ( Hannover )

Spezielle Hinweise 

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Die Gebühr beträgt je nach Größe der Veranstaltung 10,20 € - 2.301,00 €

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis ( Laatzen )
Es werden Gebühren nach Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese werden nach dem Zeitaufwand berechnet und betragen zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro. Daneben werden ggf. Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Laatzen erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis ( Laatzen )
§ 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen