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Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
nicht angegeben
nicht angegeben
Gebühr
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
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Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
nicht angegeben
nicht angegeben
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