Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Gebühr
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren