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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.

Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vorname
  • Angaben zum Geburtsdatum
  • Angaben zum Geburtsort
  • Geschlechtsangabe
  • Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.

Vorgehen bei Wohnortwechsel

In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

  • Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert:
    • Vorname
    • Geburtsname
    • Familienname
    • Angaben zum Geburtsdatum
    • Angaben zum Geburtsort
    • Geschlecht
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass
  • gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten ( Laatzen )
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild , im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde  (falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde) bei Minderjährigen: unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten und deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts, zum Bsp. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts amtlicher Nachweis über die Änderung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 32,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).

Gebühr

Festbetrag von 15,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Gebühr

Festbetrag von 22,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.

Gebühr

Festbetrag von 31,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

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