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Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
nicht angegeben
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Es fallen keine Gebühren an.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
nicht angegeben
nicht angegeben
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