Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzung für die Statusabfrage ist, dass Sie zuvor einen Personalausweis beantragt haben.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühr
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
nicht angegeben
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