Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Gebühr
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Geltungsdauer
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.