Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
Es fallen keine Kosten an.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde