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Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Straßenreinigungssatzung
nicht angegeben
nicht angegeben
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