Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Nicht angegeben
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Gebühr
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Nicht angegeben
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.