Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
Örtliche Ausweisbehörde
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Zuschlag
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Zuschlag
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr
Anschriftsänderung
Gebühr
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Örtliche Ausweisbehörde