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In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.
Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:
Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:
Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.
Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.
Gebühr
nicht angegeben