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Abwassergebühren

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

Die Stadt Laatzen erhebt getrennte Gebühren für die Abwasserbeseitigung.

  • Schmutzwasserbeseitigung
  • Niederschlagswasser / Oberflächenentwässerung

Nähere Informationen dazu finden Sie unter unserer Dienstleistung Oberflächenentwässerungsgebühren.

Zuständige Stelle

Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Steuern und Abgaben der Stadt Laatzen.

Voraussetzungen

Kann ich Wassermengen absetzen?

Wassermengen, die nachweislich nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen bspw. Wassermengen, die zur Bewässerung von Pflanzen verwendet werden, können auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt werden. Hierfür ist ein separater Zwischenzähler erforderlich.

Bitte beachten Sie, die folgenden Informationen:

·         Montagevorgaben für die Zwischenzählerinstallation

Der Einbau eines privaten Wasserzählers erfolgt nicht durch die Stadt Laatzen. Der Wasserzähler ist durch einen Installateur oder durch Selbsteinbau vom Antragsteller auf eigene Kosten einzubauen.   

Der Wasserzähler muss gemäß den Bestimmungen des Eichgesetzes geeicht sein und in Fließrichtung installiert werden. Da Zwischenzähler (z.B. zwecks Frostsicherung) nicht im Herbst aus- und im Frühjahr wieder eingebaut werden dürfen, ist unbedingt auf einen frostsicheren Einbau zu achten oder gleich eine frostsichere Variante zu verwenden. Idealerweise erfolgt der Einbau fest in die jeweilige Leitung oder Gartenwasserleitung innerhalb eines Gebäudes an einem Platz, der so beschaffen ist, dass der Zähler jederzeit frei zugänglich abgelesen und ausgewechselt werden kann. Zapfhahn- und Aufschraubzähler sind zulässig.

Für die fristgerechte Eichung sind Sie selbst verantwortlich. Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Bestenfalls sollte der Zwischenzähler im Laufe des letzten Jahres der Eichfrist gegen einen geeichten neuen Zähler ausgetauscht werden, falls weiterhin ein solcher Zähler benötigt wird. Der Zählerwechsel ist der Stadt Laatzen unverzüglich schriftlich per Post oder per E-Mail mitzuteilen. Bei nicht geeichten Zählern bzw. bei abgelaufener Eichung kann keine Schmutzwassergebührenminderung gewährt werden.

Der Einbau des Zwischenzählers ist so vorzunehmen, dass sichergestellt ist, dass das über den Zwischenzähler gemessene Frischwasser nicht in den Abwasserkanal geleitet werden kann. So darf sich z.B. kein Waschbecken mit Abfluss oder ein Bodenabfluss (Entwässerungsrinne, Hofeinläufe o.ä.) in der Nähe der Zapfstelle befinden. Der Zapfhahn sollte auch nicht im Vorgartenbereich in unmittelbarer Nähe zur Straße angebracht werden. Eine Wasserentnahme zum Reinigen der Gehwege vor dem Haus, der Garageneinfahrt oder Hof- und Terrassenflächen ist nicht erlaubt, da auch dieses Wasser nach Gebrauch wieder dem Kanal zufließt. Sollte sich die Wasserentnahmestelle in einem Gebäude befinden ist eine Zähler-Genehmigung allerdings grundsätzlich nicht möglich.

 

·         Meldeverfahren

Der Abzug erfolgt anhand des von Ihnen jährlich selbst abgelesenen und der Stadt Laatzen mitgeteilten Zählerstands. Eine Aufforderung zur Selbstablesung durch die Stadt erfolgt nicht. Die Zählerstandsmitteilung muss immer bis Ende Februar erfolgen (Ausschlussfrist). Es wird empfohlen den Zählerstand immer schon im Herbst mitzuteilen, wenn Sie kein Gartenwasser mehr benötigen. Bitte nutzen Sie für die Zählerstandsmitteilung das Serviceportal der Stadt Laatzen: https://serviceportal.laatzen.de/zaehlerstand-gartenwasser Die Stadtverwaltung erhält damit alle für die Bearbeitung notwendigen Daten und Sie können darüber auch eine Kopie Ihrer Meldung erhalten. Dies ist mindestens genauso zuverlässig wie eine E-Mail und Sie müssten auch Sie nicht auf eine manuelle Eingangsbestätigung warten. In Ausnahmefällen können Sie den Zählerstand auch per E-Mail (siehe unten) mitteilen.

Wird in einem Jahr kein Antrag auf Abzugsmengen geltend gemacht, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum letzten gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden, es erfolgt dann lediglich eine anteilsmäßige Berechnung.

Sobald Sie einen Zwischenzähler eingebaut haben, ist dies der Stadt unter Angabe der Zählernummer, des Eichdatums und des Zählerstands anzuzeigen. Bei erstmaliger Anmeldung sind mindestens

·         ein Foto von der Einbausituation des Zählers,

·         ein Foto vom Umfeld der Außenzapfstelle sowie

·         ein Foto, auf dem die Zählernummer und das Eichjahr einwandfrei erkennbar sind

beizufügen.

Für die Anmeldung muss das Formular der Stadt Laatzen genutzt werden. Senden Sie dies ausgefüllt und unterschrieben inklusive der beizufügenden Fotos per Post zu oder per E-Mail an: steuern@laatzen.de. Auf Anfrage senden wir Ihnen das Formular für Ihre Neuanmeldung eines solchen Zählers auch gerne per E-Mail zu. Auf der Internetseite können Sie es zudem jederzeit selbst abrufen.

 

·         Wichtiger Hinweis für die zweckgebundene Verwendung des gemessenen Frischwassers, insbesondere bei Nutzung von Schwimmbecken

Die über den Zwischenzähler nachgewiesene Wassermenge dient ausschließlich der Garten- und Rasenbewässerung sowie der Gartenteichbefüllung (einschl. Schwimmteichen).

Eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbecken o.ä. dienen, ist nicht möglich, da es sich unabhängig von einer chemischen Behandlung (z.B. mit einem Algizid) bei diesem Wasser nach dessen Gebrauch um einleitungspflichtiges Abwasser handelt (§ 54 WHG). Frischwasser, welches zur Befüllung von Schwimmbecken verwendet worden ist, ist daher vom Frischwasserabzug zur Berechnung der Schmutzwassergebühr ausgeschlossen.

Die Stadt Laatzen behält sich vor, den von Ihnen installierten Wassermesser oder sonstige Bemessungsgrundlagen sowie die Außenzapfstelle vor Ort abzulesen bzw. zu überprüfen. Zur Überprüfung ist nach vorheriger Terminabsprache den Mitarbeitern der Stadt tagsüber ungehindert Zugang zum Wasserzähler und der Außenzapfstelle zu gewähren.

Der Eigentümer und andere Nutzungsberechtigte eines angeschlossenen Grundstückes sind außerdem verpflichtet, alle für die Berechnung der Schmutzwassergebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Das Wasser darf ausschließlich für Zwecke verwendet werden, bei denen es nicht in den Kanal eingeleitet wird. Für den Fall, dass über den Zwischenzähler entnommenes Wasser dennoch dem Kanal zugeführt wird oder zur Befüllung von Schwimmbecken o.ä. genommen wird, erlischt die Genehmigung des Zählers und die Schmutzwassergebühren werden ohne Anerkennung einer Abzugsmenge (unter Umständen sogar rückwirkend) veranlagt.

 

·         Wann rechnet sich der Einbau eines Gartenzwischenzählers?

Sie sollten die Kosten mit den möglichen Einsparungen bei der Schmutzwassergebühr vor dem Einbau vergleichen. Die Kosten für den Festeinbau durch einen Fachbetrieb liegen erfahrungsgemäß bei bis zu 200 €. Sollten Sie den Zählereinbau selber vornehmen sind die Kosten entsprechend geringer. Auch muss der Gartenwasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht oder nachgeeicht werden – dabei entstehen für Sie dann wieder Kosten.  

 

Welche Gebühren fallen an?

Der Schmutzwasserbeseitigungsgebührensatz (Abwassergebühren) je m³ beträgt seit dem 01.01.2025 3,42 €.

Der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage je m² seit dem 01.01.2025 2,05 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich werden die Abwassergebühren zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Die Zählerstandsmeldung für Ihren Absetzzähler/Gartenwasserzähler muss spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingegangene Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

© Stadt Laatzen