Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Steuern und Abgaben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.
Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 96 Euro
- für den zweiten Hund 180 Euro
- für jeden weiteren Hund 216 Euro
- für einen gefährlichen Hund 624 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 800 Euro
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.