zur Schlagwortwolke

Neue Beherbergungssteuer für Laatzen

Stadt erhebt Abgaben erstmals ab dem 1. Juli 2024

Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe müssen ab dem 1. Juli dieses Jahres für jede Übernachtung fünf Prozent des Bruttoübernachtungspreises an die Stadt Laatzen abführen. Dies hat der Rat der Stadt Laatzen am 23. November 2023 beschlossen.

Die Steuer gilt ab dem Stichtag für sämtliche Übernachtungen von Privatpersonen und Geschäftsreisenden im Stadtgebiet – unabhängig von dem Zeitpunkt der Buchung. Beherbergungsbetriebe können eigenständig entscheiden, ob sie diesen Steuersatz an die Gäste weitergeben oder selbst begleichen. Übernachtungsnebenkosten wie beispielsweise ein Parkplatz, die Verpflegung oder ein Haustierzuschlag sind von der Aufwandssteuer ausgenommen.

Bürgermeister Kai Eggert betont: „Die Beherbergungssteuer haben wir nach sorgfältiger Prüfung der regionsweiten geplanten Entwicklung als Maßnahme zur Stärkung der Haushaltslage ausgewählt, da wir diese Steuer als indirekte Steuer erheben können. Das bedeutet, der Steuerschuldner ist nicht identisch mit dem Steuerträger. Diese Maßnahme kommt den Bürgerinnen und Bürgern zugute.“

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Einführung und Erhebung der Beherbergungssteuer zum 1. Juli 2024, praktische Berechnungsbeispiele sowie ein Formular zur Abgabe der Steuererklärung bezüglich der Beherbergungssteuer stellt die Stadtverwaltung im Internet auf laatzen.de zur Verfügung. Die Stadt Laatzen ermutigt alle Steuerträger, sich über die offiziellen Kanäle wie laatzen.de auf dem Laufenden zu halten.