Beflaggung öffentlicher Gebäude
Regelmäßig werden zu besonderen Anlässen die städtischen öffentlichen Gebäude beflaggt. Das heißt, dass an den Fahnenmasten vor den Gebäuden Flaggen hochgezogen werden. In der Regel sind das die Bundesflagge, die Landesflagge und die Stadtflagge. Am 9. Mai (Europatag) und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament wird die Stadtflagge durch die Europaflagge ersetzt. Eine Beflaggung unterstreicht die Besonderheit einzelner Tage und Anlässe oder erinnert an besondere Anlässe.
Zu folgenden Tagen werden die Flaggen vor öffentlichen Bauten regelmäßig gehisst:
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmast) |
01. Mai | Feiertag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Tag der Verkündung des Grundgesetzes |
01. Juni | Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung |
17. Juni | Tag des Gedenkens an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR |
20. Juli | Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus |
03. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag (Halbmast) |
an den Tagen allgemeiner Wahlen | |
an den Tagen der Hannover-Messe Cebit | |
an den Tagen der Hannover-Messe Industrie | |
an den Tagen der Volks- und Schützenfeste (in der jeweiligen Ortschaft) |
Weitere Beflaggung wird je nach besonderen Anlässen angeordnet.