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Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH Projekt Wahle – Grohnde

Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Region Hannover und den Landkreisen Peine, Hildesheim und Hameln-Pyrmont vom 26.01. bis zum 19.04.2026

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber plant TenneT Germany die Umbeseilung der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Wahle und Grohnde. Im Rahmen dieses Projekts soll die Leitung durch Hochtemperaturleiterseile ersetzt werden, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen. Die Planungen umfassen verschiedene Freileitungsabschnitte und Umspannwerksstandorte entlang der Strecke. Zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens werden nun Kartierungsarbeiten durchgeführt, um alle für das Verfahren relevanten Informationen zu sammeln.

Kartierungsarbeiten
TenneT führt im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Im Zuge dieser Erhebungen werden Landschafts- und Artengruppen in einem festgelegten Untersuchungsgebiet erfasst und auf speziellen Datenkarten dokumentiert. Die Kartierungen dienen dazu, die verschiedenen Lebensräume in Bezug auf ihre Bedeutung für den Naturhaushalt und den Artenschutz zu bewerten. Hierfür ist eine Prüfung der betroffenen Grundstücke im geplanten Korridor erforderlich.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Kartierungsarbeiten finden entlang der Bestandstrasse statt. Es wird jeweils mehrere Stunden am Tag kartiert, wobei der Ablauf von äußeren Umständen wie der Witterung abhängt und sich daher kurzfristig ändern kann. Die benötigte Zeit je Flurstück variiert und hängt von den vorgefundenen Strukturen ab, wobei sie zwischen wenigen Minuten und mehreren Stunden liegen kann. Für die Kartierungen werden landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, private Grundstücke zu betreten.

Rast- und Gastvögel
Die Kartierungen der Rast- und Gastvögel werden von September 2025 bis April 2026 durchgeführt. Betroffen sind folgende Bereiche: Schlamm- und Kiesteiche bei Ilsede im LK Peine, Feldmark Haimar-Rötzum in der Region Hannover und dem LK Peine und die Leineaue sowie an die Leineaue angrenzende Bereiche in der Region Hannover und dem LK Hildesheim.

Horstbaumkartierung
In der laubfreien Zeit wird zwischen Wahle und Algermissen die im Winter 2024/2025 durchgeführte Lokalisierung von Horststandorten auf Aktualität überprüft. Grundsätzlich kann zur Kartierung ein Fernglas eingesetzt werden,  jedoch müssen einzelne Bäume und Maststandorte eventuell von allen Seiten und gegebenenfalls aus der Nähe betrachtet werden.. Es kann daher erforderlich sein die öffentlichen, forst- und landwirtschaftlichen Wege zu verlassen, um die betroffenen Bäume und Maststandorte untersuchen zu können.

Höhlenbaumkartierung
In Teilbereichen sind zwischen Algermissen und Grohnde Bäume von allen Seiten zu begutachten, um Baumhöhlen festzustellen. Auch diese Erfassung wird in der laubfreien Zeit vorgenommen, da dann die Stämme und Starkäste eingesehen werden können.

Biotopkartierung
Die Biotopkartierung dient der Erfassung von Vegetationsstrukturen, Nutzungstypen und floristischen Artenzusammensetzungen. Dies betrifft für den hiermit angekündigten Zeitraum wie die Höhlenbaumkartierung wenige Teilbereiche zwischen Algermissen und Grohnde.

Amphibienkartierung
Für die Kartierung von Amphibien zwischen Wahle und Algermissen ist die Begehung geeigneter Gewässer in einem Korridor von 300 Meter links und 300 Meter rechts der Bestandstrasse
notwendig. Es werden insgesamt fünf Durchgänge im Jahr 2026 durchgeführt. Für einen Teil der Durchgänge ist das zweimalige Aufsuchen der Flächen notwendig, denn es werden Reusen ausgebracht und am darauffolgenden Tag ausgewertet. Die Reusen werden dann bis zum nächsten Einsatz wieder entnommen.

Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungs- berechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden entstehen bei den Begehungen nicht, da keine Maschinen eingesetzt werden; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.

Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag von TenneT durch die Planungsgemeinschaft LaReG.


Ansprechpartnerin bei TenneT

Christine Thater
T +49 174/7286873
E christine.thater@tennet.eu
Weitere Informationen: tennet.eu/wa-gro