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Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 84. Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 232 - 1. Änderung -

Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 84. Änderung für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 232 - 1. Änderung -

und

Bebauungsplan Nr. 232 – 1. Änderung - „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“, OT Gleidingen“

Verfahrensschritt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB.

Planungsziel

Ziel des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen - 84. Änderung - für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 232 -1. Änderung - und Ziel des Bebauungsplanes Nr. 232 1. Änderung - „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“, OT Gleidingen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Einzelhandelsstandortes und einer Wohnbaufläche.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen – 84. Änderung und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 232 – 1. Änderung sind identisch und liegen in der Ortschaft Gleidingen an der Oesselser Straße unweit der B 6 neben der Sportanlage. (siehe schwarz umgrenzter Bereich im nachstehenden Übersichtsplan)

 

Übersichtsplan Flächennutzungsplan 84. Änderung und Bebauungsplan Nr. 232 – 1. Änderung - „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“, OT Gleidingen – in der Fassung für den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Bürgerbeteiligung

Ort, Frist und Zeit der Unterrichtung und Erörterung

Die allgemeinen Planungsziele und Vorentwürfe des Flächennutzungsplanes – 84. Änderung und die des Bebauungsplanes Nr. 232 - 1. Änderung - können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

21. September 2026 bis einschließlich 20. Oktober 2026

im Internet unter der Adresse: http://www.laatzen.de/de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen im Foyer des Rathauses der Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen, Schaukästen an der Stempeluhr gegenüber dem Bürgerbüro (EG), während der Sprechzeiten (Mo. – Mi. von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Do. von 8.00 bis 19.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) öffentlich ausgehängt.

Während der oben genannten Frist kann jedermann Auskünfte zu den Planungszielen und Vorentwürfen des Flächennutzungsplanes 84. Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 232 - 1. Änderung - einholen. Anregungen und Bedenken können elektronisch per E-Mail an stadtplanung@laatzen.de übermittelt, schriftlich per Postzustellung an die Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen oder zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Auskünfte zu den Planungszielen und Vorentwürfen des Flächennutzungsplanes 84. Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 232 - 1. Änderung - erteilt während der oben genannten Frist das Team Stadtplanung der Stadt Laatzen, Dienstgebäude Gutenbergstraße 15, 30880 Laatzen, 3. OG. Eine vorherige Terminvereinbarung für persönliche Auskünfte und/oder Niederschriften wird empfohlen (Tel.: 8205-6103).

 

Laatzen, den 15.09.2026

611-00/84 u 611-01/232-01

61 Bel

 

Der Bürgermeister
gez. Kai Eggert