Drohnennutzung – Regeln in Deutschland und der EU
Der Betrieb von Drohnen ist durch EU-weit einheitliche Vorschriften (VO 2019/947) geregelt, ergänzt durch nationale Bestimmungen (LuftVG, LuftVO).
Drohnen werden in drei Kategorien eingeteilt:
- Offen
Bis 25 kg, max. 120 m Höhe, nur in Sichtweite, kein Überflug von Menschenmengen oder Transport gefährlicher Güter. Unterkategorien A1–A3 unterscheiden sich nach Gewicht und Abstandsregeln. Für Drohnen ab 250 g ist ein EU-Kompetenznachweis erforderlich. - Speziell
Für Flüge außerhalb der offenen Regeln (z. B. höher, dichter an Menschen, außer Sichtweite). Hier ist eine Genehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde bzw. dem LBA nötig, basierend auf einer Risikobewertung. - Zulassungspflichtig
Ähnlich wie bemannte Luftfahrt, für den Alltag kaum relevant.
In Deutschland gelten zusätzliche Punkte:
- Registrierungspflicht
Alle Betreiber ab 250 g (oder mit Kamera/Mikrofon) müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Eine e-ID ist sichtbar an der Drohne anzubringen. - Versicherungspflicht
Jede Drohne muss haftpflichtversichert sein. - Mindestalter
16 Jahre (Ausnahmen für leichte Spielzeugdrohnen). - Flugvorbereitung
Prüfung von Wetter, Hindernissen und Geozonen ist verpflichtend (z. B. über die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt – DIPUL). - Geozonen
Über Flugplätze, kritische Infrastruktur, Naturschutzgebieten, Krankenhäusern oder Wohngebieten ist das Fliegen nur mit Zustimmung oder Sondergenehmigung erlaubt.
Für Niedersachsen ist die NLSTBV zuständig, wenn es um spezielle Betriebsgenehmigungen geht. Die DIPUL-Plattform bietet bundesweit Karten mit Flugbeschränkungen sowie Antragsmöglichkeiten.
Fazit
Drohnen bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten, erfordern aber klare Beachtung von Sicherheitsregeln, Registrierung, Qualifikationen und rechtlichen Grenzen, um einen sicheren und rechtskonformen Betrieb zu gewährleisten

