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Ein Räumfahrzeug mit breitem Schneeschild fährt über eine verschneite Straße.

Aktuelles zum Winterdienst in Laatzen

Hauptverkehrsstraßen haben Vorrang

Seit Freitag, 2. Januar 2026, arbeitet der Betriebshof der Stadt Laatzen im Dauereinsatz gegen Eis und Schnee. In Vorbereitung auf den angekündigten starken Schneefall in der Nacht zu Freitag hat die Stadt kurzfristig zusätzliche Mitarbeitende für den Winterdienst aktiviert. Bereits ab 4 Uhr am heutigen Donnerstagmorgen, den 8. Januar, haben die Mitarbeitenden erneut alle Straßen der Einsatzstufe 1, also an den Feuerwehren sowie die Hauptverkehrsstraßen, Buslinien sowie Schulwege geräumt und gestreut. Auch Handreinigung und Traktoren waren im Nachteinsatz und haben etwa Fußgänger- und Ampelüberwege, Bushaltestellen und Brücken vom Schnee befreit.

Während der Woche wurden alle Nebenstraßen mindestens ein- bis zweimal bearbeitet. Für die Nacht auf Freitag prognostiziert der Deutsche Wetterdienst erneut intensiven Schneefall, der bis Samstagmittag anhalten soll. Der Betriebshof startet daher erneut am Freitagmorgen ab 4 Uhr mit allen verfügbaren Kräften, um insbesondere die Straßen der Einsatzstufe 1 befahrbar zu halten. Auch die Handreinigung sowie die Traktoren übernehmen wie gewohnt die besonders sensiblen Bereiche.

Das Streusalz setzt die Stadt Laatzen verantwortungsbewusst ein. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Räum- und Streupflicht sowie die Dringlichkeit der jeweiligen Einsatzlage. Dementsprechend erfolgt während des anhaltenden Schneefalls kein Salzeinsatz, sondern erst im Anschluss – mit Blick auf die Wetterprognosen also voraussichtlich ab Samstagmorgen. Dann plant die Stadt, die Einsatzstufe 1 erneut zu streuen, um einen sicheren Start ins Wochenende zu ermöglichen. Wohn- und Nebenstraßen können zunächst nicht mehr bedient werden.

Trotz großer technischer Herausforderungen – mehrere Fahrzeuge fielen zu Wochenbeginn während des Einsatzes aus – hat das Team des Betriebshofes nahezu den kompletten Fuhrpark wieder einsatzbereit gemacht. Für einen zuletzt ausgefallenen Traktor trafen heute noch Ersatzteile ein, sodass auch dieser ab Freitagmittag wieder einsatzfähig ist. Für den Samstagseinsatz meldeten sich darüber hinaus zahlreiche Beschäftigte freiwillig, um die reguläre Schicht zu verstärken.

„Ich bin beeindruckt von der Bereitschaft und dem Zusammenhalt in unserem Team“, betont Anja Wenzel, Leiterin des Betriebshofes. „Viele Kolleginnen und Kollegen waren und sind spontan bereit zu unterstützen.“

Bürgermeister Kai Eggert ergänzt: „Mein großer Dank gilt nicht nur unseren Winterdienstkräften, sondern auch allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die ihrer Anliegerverpflichtung nachkommen und durch das Räumen ihrer Geh- und Radwege ihren Teil zur Verkehrssicherheit beitragen. Besonders in dieser herausfordernden Witterungslage bitte ich alle: Schauen Sie nach rechts und links. Bieten Sie mobilitätseingeschränkten oder älteren Nachbarinnen und Nachbarn Hilfe an oder fragen Sie einfach mal, ob etwas vom Einkauf benötigt wird.“

Trotz aller Bemühungen appelliert die Stadt Laatzen an die Bürgerinnen und Bürger, entsprechend den Warnungen der Wetterdienste, auf Autofahrten möglichst zu verzichten oder im besten Fall ganz zu Hause zu bleiben.

 

Häufige Fragen zum Winterdienst – Was Anliegerinnen und Anlieger wissen müssen

Wenn Schnee und Eis die Wege bedecken, sind nicht nur Stadt und Betriebshof gefordert. Auch Anliegerinnen und Anlieger tragen Verantwortung – besonders für die Sicherheit auf Gehwegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer muss räumen und streuen?

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer – auch bei vermieteten Immobilien – sind verpflichtet, die angrenzenden Gehwege und Übergänge von Schnee und Eis zu befreien. Diese Regelung gilt im gesamten Stadtgebiet Laatzen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Laatzen. Diese ist hier abrufbar.

Welche Flächen müssen geräumt und gestreut werden?

Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf: Gehwege entlang des Grundstücks, gemeinsame Geh- und Radwege, sowie auf Einlaufschächte und Hydranten.

Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein Streifen von mindestens 1,5 Metern Breite neben der Fahrbahn oder, dort wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn von Schnee und Eis zu befreien.

Wann muss geräumt werden?

Die Räum- und Streupflicht beginnt: 

  • an Werktagen um 7 Uhr,
  • an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr.

Die Räum- und Streupflicht gilt jeweils bis 22 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte müssen die Wege mehrmals täglich bearbeitet werden.

Was passiert bei Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht?

Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert mehr als nur Ärger: Wenn jemand stürzt, weil ein Gehweg nicht ausreichend geräumt oder gestreut wurde, haften im Zweifel die Anliegerinnen oder Anlieger.

Gilt die Pflicht auch bei erneutem Schneefall oder Tauwetter?

Ja. Die Verkehrssicherheit muss während der gesamten Tageszeit gewährleistet bleiben. Bei Tauwetter ist darauf zu achten, dass Schmelzwasser ablaufen kann – Einlaufschächte sind freizuhalten, um spätere Eisbildung zu verhindern.

Was ist bei Tauwetter zu beachten?

Auch bei Tauwetter muss gewährleistet sein, dass Schmelzwasser abfließen kann und keine erneute Glätte entsteht. Einlaufschächte sind hierzu von Schnee und Eis freizuhalten.