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Tropfen auf Wasserpfütze

Was macht das Team Tiefbau?

Unser Service für Sie

Kanalbau
Die Stadt Laatzen führt Kanalbaumaßnahmen durch, um stets eine funktionierende Abwasserbeseitigung zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl Reparaturmaßnahmen als auch die Erneuerung von Kanalabschnitten, für die eine Reparatur aus baulichen oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage kommt. Daneben baut die Stadt Laatzen auch neue Kanäle für die Erschließung neuer Baugebiete.

Kanalkataster
Die Stadt Laatzen betreibt ein Kanalkataster. Das Kanalkataster wird in digitaler Form im Rahmen eines Geoinformationssystems geführt. In diesem Kataster sind u. a. Daten zur Lage der Kanäle und Schächte im Stadtgebiet, Haltungslänge, Rohrmaterial und Nennweite sowie der Verlegetiefe in Bezug auf Normalnull (NN) vorhanden.

Grundstücksentwässerung
Grundstücksentwässerung – Entwässerungsgenehmigung und Abnahmen

Die Stadt Laatzen betreibt öffentliche Kanalisationsanlagen zur Beseitigung des in Laatzen anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers. Die öffentlichen Abwasseranlagen enden an der Grenze des zu entwässernden Grundstücks. Auf den privaten Grundstücken ist die jeweilige Grundstückseigentümerin/der jeweilige Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der privaten Grundstücksentwässerungsanlage zuständig.

Unsere Leistungen:

  • Allgemeine Beratung zur Entwässerungsanlage (Rückstausicherung, Dichtheitsprüfung)
  • Bearbeitung von Entwässerungsanträgen
  • Abnahme der offenen Baugrube (Terminvereinbarung, Telefon 0511 8205-6618,
  • Abnahme der Grundstücksentwässerung (Terminvereinbarung, Telefon 0511 8205-6618,
  • Störungsmeldung
  • Versickerung von Regenwasser
  • Informationsfilm Grundstücksentwässerung (Link zum Film)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

Entwässerungsantrag
Die Antragsformulare erhalten Sie beim Team Tiefbau in der Gutenbergstrasse 15, an der Information und im Bürgerbüro. Bitte den Entwässerungsantrag im Original unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung einreichen (s. unter Formulare).

Welche Gebühren fallen an?

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung
Die Kosten für Genehmigungen und Abnahmen finden Sie in unserem Ortsrecht

Störungsstelle Abwasser
Annahmestelle von Störungen am städtischen Abwassersystem (wie  z. B. Kanalverstopfungen, klappernde Kanaldeckel, starke Gerüche aus den Kanälen ect.) und Weitergabe an die zuständigen Fachstellen, zur Überprüfung und Behebung der Störungen. Ihre Ansprechpartnerin in unserem Team: Frau Schwenke, Telefon: 0511 8205-6620

Straßenaufbrüche
Arbeiten im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Plätze bedürfen einer straßenrechtlichen Aufbruchgenehmigung der Stadt Laatzen als Straßenbaulastträger sowie einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nach § 45 StVO, die bei der Stadt Laatzen beantragt werden muss.

Antrag auf Aufbruchgenehmigung
Anträge auf Aufbruchgenehmigung sind unter Angabe der Rechtsgrundlage (Gestattungsvertrag, Konzessionsvertrag, etc.) für jede Baustelle gesondert spätestens zwei Wochen vor geplantem Baubeginn bei der Stadt Laatzen, (Team Tiefbau, E-Mail: , Fax 0511 8205-6699) einzureichen. Der Antragssteller hat dem schriftlichen Antrag auf Aufbruchgenehmigung aktuelle Lagepläne der betroffenen Wegeflächen, aus denen mindestens die Bordsteinführung, die Gehweghinterkante und die angrenzende Bebauung hervorgehen, im Maßstab 1:500 auf Grundlage der Stadtgrundkarte mit genauen Angaben zu Lage und Abmessungen des geplanten Aufbruchs beizufügen. Die Zustimmung zur Vornahme der beantragten Arbeiten an den öffentlichen Verkehrsflächen wird durch Aushändigung der Aufbruchgenehmigung mit Auflagen und Prüfvermerken, die seitens des Antragstellers und der bauausführenden Firmen genauestens zu beachten sind, erteilt. Die Aufbruchgenehmigung und die verkehrsbehördliche Anordnung sind auf der Baustelle vorzuhalten und jederzeit auf Anfrage vorzuzeigen.

Verkehrsbehördliche Erlaubnis
Die für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich erforderliche straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist nicht Bestandteil der Aufbruchgenehmigung und wird deshalb gesondert für Gemeindestraßen beim Straßenbaulastträger (s. o.) bzw. für übergeordnete (klassifizierte) Straßen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Laatzen (Team Sicherheit und Ordnung, Tel. 0511 8205-3207, E-Mail: , Fax 0511 8205-3299) ausgestellt. Die Beantragung erfolgt jedoch in einem gemeinsamen Vordruck mit dem Antrag auf Genehmigung eines Straßenaufbruchs (Anlage 8).

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn zu stellen.
 
Straßen in anderer Baulastträgerschaft
Für Straßen, die in anderer Baulast stehen und für Flurstücke anderer Eigentümer, müssen die entsprechenden Stellen die Genehmigung erteilen. Die Baulastträgerschaft ist vor Baubeginn vom Antragsteller zu ermitteln und bei der entsprechenden Stelle zu beantragen.