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Osterfeuer Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) ( Laatzen )
Es werden Kosten nach Nr. 108.1.7 des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben. Diese werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen zwischen 15,00 und 2.265,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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