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Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles digitales,  biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige ( Laatzen )
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen ggf. bisheriger Reisepass die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde  (falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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