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Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes

Leistungsbeschreibung

Im Reisepass wird ausschließlich der Wohnort, nicht jedoch die vollständige Anschrift vermerkt. Eine Aktualisierung dieser Angabe ist erforderlich, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes ist keine Änderung notwendig.

Die Änderung des Wohnorts im Reisepass kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beim zuständigen Bürgeramt am neuen Wohnort vorgenommen werden.

Sofern Ihre Kommune eine Online-Wohnsitzanmeldung anbietet, besteht alternativ die Möglichkeit, die Aktualisierung im Rahmen dieses digitalen Verfahrens vorzunehmen. In diesem Fall wird Ihnen der entsprechende Adressaufkleber für den Reisepass postalisch zugesandt, sodass ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.

Bei einem Umzug ins Ausland kann der neue Wohnort ebenfalls im Reisepass eingetragen werden. Sollte der endgültige Wohnsitz im Ausland noch nicht feststehen, können Sie ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eingetragen lassen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.

Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Wohnortänderung kann in der Regel direkt im Zuge der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt vorgenommen werden.
  • Falls Sie den Reisepass bei der Anmeldung nicht vorlegen, kann die Änderung auch nachträglich erfolgen.
  • Bei Vertretung durch eine andere Person: Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und eines Ausweisdokuments der bevollmächtigten Person.

Bei Online-Wohnsitzanmeldung (sofern von Ihrer Kommune angeboten):

Ihre Kommune bietet die Möglichkeit, den Wohnorteintrag im Reisepass im Zuge der Online-Wohnsitzanmeldung zu aktualisieren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültiger Reisepass
  • Meldebestätigung oder Nachweis über die Anmeldung am neuen Wohnort (wird bei gleichzeitiger Ummeldung meist intern geprüft)
  • Vollmacht und Ausweiskopie der bevollmächtigten Person (wenn Sie nicht selbst erscheinen)
  • Bei elektronischer Änderung:

  • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
  • Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
  • kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC
  • Bei Antragstellung aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anfechtungsklage

Verpflichtungsklage

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.

Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.

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