Im Reisepass wird ausschließlich der Wohnort, nicht jedoch die vollständige Anschrift vermerkt. Eine Aktualisierung dieser Angabe ist erforderlich, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes ist keine Änderung notwendig.
Die Änderung des Wohnorts im Reisepass kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beim zuständigen Bürgeramt am neuen Wohnort vorgenommen werden.
Sofern Ihre Kommune eine Online-Wohnsitzanmeldung anbietet, besteht alternativ die Möglichkeit, die Aktualisierung im Rahmen dieses digitalen Verfahrens vorzunehmen. In diesem Fall wird Ihnen der entsprechende Adressaufkleber für den Reisepass postalisch zugesandt, sodass ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.
Bei einem Umzug ins Ausland kann der neue Wohnort ebenfalls im Reisepass eingetragen werden. Sollte der endgültige Wohnsitz im Ausland noch nicht feststehen, können Sie ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eingetragen lassen.
Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.
Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Bei persönlicher Vorsprache:
Bei Online-Wohnsitzanmeldung (sofern von Ihrer Kommune angeboten):
Ihre Kommune bietet die Möglichkeit, den Wohnorteintrag im Reisepass im Zuge der Online-Wohnsitzanmeldung zu aktualisieren.
Bei persönlicher Vorsprache:
Bei elektronischer Änderung:
Bei Antragstellung aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Es fallen keine Gebühren an.
Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.
Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.