Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Sie haben den Personalausweis beantragt
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühr
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)