Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Zur Onlineabfrage Ihres neu beantragten Dokuments, ist die Ausweisnummer einzugeben. Diese können Sie direkt bei Antragsstellung erhalten.
Gebühr
Es müssen keine Fristen beachtet werden.