Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes