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Jugendberatung

Leistungsbeschreibung

Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der
Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.

Zu weiteren Informationen siehe auch
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen