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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Leistungsbeschreibung

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren verlorenen Personalausweis wiedergefunden
    Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.
  • Persönliches Erscheinen
    Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen.
  • Wohnsitz in Niedersachsen
    Sie wohnen in Niedersachsen und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Niedersachsen reicht aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

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