Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
nicht angegeben
Es fallen keine Kosten an.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.