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Geburtsurkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Geburtsurkunde Ausstellung ( Laatzen )
Allgemeine Informationen Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland Sie oder Ihr Kind sind im Ausland geboren und möchten die Geburt in Deutschland beim Standessamt registrieren lassen? Hier erhalten Sie wichtige Informationen dazu: Eine generelle Pflicht zur Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eines Deutschen besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (ggf. mit Überbeglaubigung und Übersetzung) beweist die Tatsache der Geburt. Bei verheirateten deutsch/deutschen Eltern, die einen Ehenamen führen, wird die deutsche Geburtsurkunde regelmäßig keinen anderen Inhalt haben als die ausländische Urkunde. In manchen Fällen stellt sich die Namensführung des Kindes oder die Abstammung nach den Eltern aus deutscher Sicht jedoch anders dar. In diesen Fällen sollte – sofern die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind – die Nachbeurkundung beim zuständigen deutschen Standesamt beantragt werden. Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag der Eltern des Kindes, des Kindes selbst, des Ehegatten oder Lebenspartners des Kindes oder der Kinder des Kindes beim zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder das Kind Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist. Der entsprechende Antrag ist primär beim Wohnsitzstandesamt des Betroffenen zu stellen. Hat der Betroffene weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständig. Ergibt sich nach der vorgenannten Regelung keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall.

Zuständige Stelle

Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:   gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Geburtsurkunde Ausstellung ( Laatzen )
Unterlagen für die Nachbeurkundung der Geburt: Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in besonderen Einzelfällen die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig werden kann. Sie erhalten im Standesamt einen Antragsvordruck, der auszufüllen und zu unterschreiben ist; alle Angaben sind dabei durch entsprechende Urkunden zu belegen, insbesondere: Ausländische Geburtsurkunde des Kindes, ggf. mit Übersetzung in die deutsche Sprache Heiratsurkunde der Eltern oder des Kindes bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Personalausweise oder Reisepässe Geburtsurkunden der Eltern Ausländische Urkunden bedürfen ggf. einer Legalisation oder Apostille. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei uns.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr

Festbetrag von 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Gebühr

Festbetrag von 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Standesamt führt den Geburtenregistereintrag 110 Jahre. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur innerhalb dieser Frist möglich.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte

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