Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine
Abmeldung beim zentralen Hunderegister
notwendig.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
nicht angegeben
Es fallen keine Gebühren an.
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
nicht angegeben
nicht angegeben
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".