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Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

Voraussetzungen

  • Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • deutsche Sterbeurkunde
  • gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 10,00 EUR
Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung ( Laatzen )
Gebühr: 15,00 EUR Gebühr: 7,50 EUR Jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

  • Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
  • Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz

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