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Abwassergebühren

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

Die Stadt Laatzen erhebt getrennte Gebühren für die Abwasserbeseitigung.

  • Schmutzwasserbeseitigung
  • Niederschlagswasser / Oberflächenentwässerung

Nähere Informationen dazu finden Sie unter unserer Dienstleistung Oberflächenentwässerungsgebühren.

Zuständige Stelle

Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Steuern und Abgaben der Stadt Laatzen.

Voraussetzungen

Kann ich Wassermengen absetzen?

Wassermengen, die nachweislich nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen bspw. Wassermengen, die zur Bewässerung von Pflanzen verwendet werden, können auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt werden. Hierfür ist ein separater Zwischenzähler erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Wasser aus dem Pool oder Planschbecken laut Gesetz hingegen als Schmutzwasser gilt und daher dem Kanal zugeführt werden muss. Erst recht, wenn das Poolwasser mit (chemischen) Zusatzstoffen versetzt wurde. Solche Wassermengen dürfen daher nicht über den Gartenwasserzähler erfasst werden.

Beim Einbau eines Zwischenzählers sind folgende Daten des Zwischenzählers bekannt zu geben:

  • Kassenbeleg oder Rechnungskopie der Installationsfirma
  • Zählerstand bei Einbau
  • Zählernummer
  • Einbaudatum
  • Zählerstandort
  • Größe der zu bewässernden Fläche; Besonderheiten wie Gartenteich etc.


Bitte beachten Sie, dass nur die Wassermengen berücksichtigt werden können, welche über einen Zwischenzähler mit gültiger Eichung verfügen. Der Zwischenzähler ist turnusmäßig zum Ablauf der Eichzeit (diese beträgt 6 Jahre) auszuwechseln oder nachzueichen. Eine gesonderte Aufforderung der Stadt Laatzen erfolgt hierzu nicht.

Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können diese Wassermengen bei der Abwasserabrechnung keine Berücksichtigung finden.

Die Mitteilung der absetzbaren Wassermengen kann per E-Mail (steuern@laatzen.de), per Telefax (0511/8205-2299), telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder auch auf dem Postwege erfolgen.

Die Mitteilung muss spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingegangene Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Weiterhin ist seit dem 01.01.2015 die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte innerhalb von sechs Wochen nach der Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde anzuzeigen. Dazu soll die zentrale Meldeplattform www.eichamt.de genutzt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Schmutzwasserbeseitigung

Die Schmutzwassergebühren errechnen sich nach der durch die enercity AG ermittelten grundstücksbezogenen Frischwassermenge.

Gemäß Ratsbeschluss vom 23.11.2023 beträgt der Schmutzwasserbeseitigungsgebührensatz (Abwassergebühren) je m³ seit dem 01.01.2024 2,68 €.

Niederschlagswasser / Oberflächenentwässerung

Gemäß Ratsbeschluss vom 23.11.2023 beträgt der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage je m² seit dem 01.01.2024 1,61 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich werden die Abwassergebühren zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Die Zählerstandsmeldung für Ihren Absetzzähler/Gartenwasserzähler muss spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingegangene Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

© Stadt Laatzen