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Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Sie erscheinen persönlich oder
  • Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr

Festbetrag von 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Sie ziehen in eine neue Wohnung?

Oder Sie ziehen aus einer Wohnung aus?

Dann müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen abmelden und anmelden.

Sie ziehen im Inland um?

Dann müssen Sie sich nicht abmelden.

Sie müssen die Meldung machen, auch wenn:

  • Sie in der Wohnung eigentlich nicht wohnen dürfen, zum Beispiel weil Sie eine Wohnung besetzen.
  • Sie keine Erlaubnis zum Bleiben in der Wohnung haben.

Eine Wohnung ist ein Raum, den man zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

Zum Beispiel:

  • Ein Haus, das man nur am Wochenende benutzt.
  • Eine Gemeinschafts-Unterkunft.
  • Ein Zimmer, das man untervermietet hat.
  • Ein Zimmer, in dem man nur schläft.
  • Auch wenn man das Zimmer nicht immer benutzt.

Es ist egal:

  • Wie groß der Raum ist.
  • Wie der Raum aussieht.

Es gibt mehr als eine Wohnung? Dann ist eine Wohnung ist die Haupt-Wohnung.

Die anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen