Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Gebühr
Meldebescheinigung
Gebühr
Erweiterte Meldebescheinigung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
nicht angegeben
Sie ziehen in eine neue Wohnung?
Oder Sie ziehen aus einer Wohnung aus?
Dann müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen abmelden und anmelden.
Sie ziehen im Inland um?
Dann müssen Sie sich nicht abmelden.
Sie müssen die Meldung machen, auch wenn:
Eine Wohnung ist ein Raum, den man zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Zum Beispiel:
Es ist egal:
Es gibt mehr als eine Wohnung? Dann ist eine Wohnung ist die Haupt-Wohnung.
Die anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.