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Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 340 „Am Holztor“, OS Ingeln- Oesselse

Öffentliche Bekanntmachung 

Bauleitplanverfahren
 

Bebauungsplan Nr. 340 „Am Holztor“, OS Ingeln- Oesselse

 

 

Verfahrensschritt: 

Schlussbekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB.

 

Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Laatzen hat den Bebauungsplan Nr. 340 „Am Holztor“ am 26.02.2026 als Satzung beschlossen.

 

Geltungsbereich:

a)    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 340 befindet sich im Ortsteil Ingeln-Oesselse und wird umgrenzt von den Straßen Am Kleikamp, Am Holztor, Hauptstraße, Auf der Maine und Bokumer Straße.

Das Plangebiet wird begrenzt:

-       im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 4, Flur 3, Gemarkung Ingeln und der Flurstücke 232/1 sowie 232/2, Flur 1, Gemarkung Ingeln,

-       im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 232/2, 233/11, 233/12, 234/4, 235/5, 235/7, 235/9 und 235/11, Flur 1, Gemarkung Ingeln,

-       im Süden durch die südliche Grenze der Flurstücke 235/11, 235/3, 74/8, 74/9, 76/1, 218/6, 216/6, Flur 1, Gemarkung Ingeln,

-       im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 216/6, 216/5, 216/4, 216/3, 216/2, 216/15, 219/8, 220/7, 221/7, 221/16, 222/2, 223/2, Flur 1 sowie Flurstück 4, Flur 3, Gemarkung Ingeln.

(siehe schwarz umgrenzter Bereich im nachstehenden Übersichtsplan)

 

Inkrafttreten:

Mit der Bekanntmachung in der für die Stadt Laatzen örtlich zuständigen Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, den „Leine-Nachrichten“, wird der Bebauungsplan

Nr. 340 „Am Holztor“ und die dazugehörige Begründung rechtswirksam.

Der Flächennutzungsplan wurde gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung dem oben genannten Bebauungsplan angepasst.

Mit dieser Bekanntmachung wird diese 17. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen gem. § 5 Abs. 6 BauGB wirksam.

 

Hinweise zu verbindlichen Bauleitplänen:

1)        Der Bebauungsplan Nr. 340 „Am Holztor“ und die dazugehörige Begründung können ab sofort im Rathaus der Stadt Laatzen, Dienstgebäude Gutenbergstraße 15, 30880 Laatzen, (3.OG), nach Terminvereinbarung mit dem Team Stadtplanung eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

 

2)        Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Verletzungen von Vorschriften bei der Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 215 (1) BauGB durch Fristablauf unbeachtlich werden:

1.         eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.         eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes,

3.         nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

3)        Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan Nr. 340 „Am Holztor“ eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

4)        Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch im Internet unter der Adresse https://www.laatzen.de/de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

 

Laatzen, den 18.03.2026

gez. Kai Eggert

Der Bürgermeister