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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 140-1. Änderung

Bebauungsplan Nr. 140, 1. Änderung " Buswendeanlage mit Anschluss Petermax-Müller-Straße", OT Rethen

Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Planungsziel:
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 soll Planungsrecht für die Verkehrsfläche Durchstich Pattenser Straße geschaffen werden.

Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 liegt im Ortsteil Rethen nordöstlich des Einzelhandelsgeschäft „Netto Markt-Discount“ im Anschluss der Pattenser Straße (siehe unten, schwarz umgrenzter Bereich im nachstehenden Übersichtsplan).

Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke der Gemarkung Rethen, Flur 7, Nr. 282/6, 276/277,276/22 und 276/36.

Umweltbezogene Informationen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Laatzen vom 26.09.2024 wurde der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 29.08.2024 mit der Begründung vom 26.08.2024 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Als Anlage zur Begründung sind ein Verkehrsgutachten sowie ein schalltechnisches Gutachten beigefügt.

Die Begründung zum Bebauungsplan enthält des Weiteren einen Verweis auf den Umweltbericht zum Ursprungsbebauungsplan Nr. 140, der weiterhin Bestand hat. In diesem sind die Ergebnisse der Umweltprüfung zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Flächennutzung, Boden, Altlasten, Kampfmittel, Wasser, Luft, Klima, Luftqualität und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie Landschaft biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen enthalten. Dazu im Einzelnen:

Schutzgut Mensch
Informationen, insbesondere durch die schalltechnische Untersuchung, zur Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch Verkehrslärm

Schutzgut Tiere und Pflanzen
Informationen, insbesondere durch den Umweltbericht, zum Lebensraumpotenzial europäischen Vogelarten und Fledermäuse, sowie zu vorhandenen Biotoptypen und zum Pflanzbestand

Schutzgut Wasser und Boden
Informationen zur Vorbelastung der Böden durch Versiegelung und Überbauung sowie zu Grund-, Oberflächen-, Niederschlags- und Trinkwasser und zur Kampfmittelvorerkundung 

Schutzgut Klima und Luft
Informationen zum Klima und Luft sowie zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

Schutzgut Landschaftsbild, Ortsbild
Informationen zum Bestand und zu Eingriffen ins Landschaftsbild 

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Informationen zu nicht auszuschließenden Funden von schutzbedürftigen Kultur- und Sachgütern 

Weiterhin werden nachfolgend Gutachten sowie aufgeführten Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ausgelegt, sowie die Abwägung zu den Stellungnahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beigefügt:

-       Verkehrsgutachten vom 07.03.2024

-       Schalltechnische Untersuchung vom 07.06.2024

-       Die Stellungnahme der Region Hannover vom 11.07.2024 mit Hinweisen zur Eingriffsregelung und potentiellen Ersatzpflanzungen, Altlastenverdacht und zur Schallprognose

-       Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 26.08.2024

Ort, Frist und Zeit der Auslegung/Erörterung:
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 140, 1. Änderung erfolgt in der Zeit vom

08.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024

im Internet unter der Adresse: www.laatzen.de/de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen im Foyer des Rathauses der Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen, Schaukästen an der Stempeluhr gegenüber dem Bürgerbüro (EG), während der Sprechzeiten (Mo. – Mi. von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Do. von 8.00 bis 19.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) öffentlich ausgehängt.

Hinweise:
1)    Während der Auslegungsfrist kann jedermann Auskünfte zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 140, 1. Änderung einholen, sowie Anregungen und Bedenken elektronisch per E-Mail an stadtplanung@laatzen.de oder schriftlich per Postzustellung an die Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen oder zur Niederschrift abgeben.

2)    Es wird darauf hingewiesen, dass

     a)    Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.

     b)    nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

     c)    Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig sind, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
            verspätet oder nicht geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

3)  Auskünfte zum Bebauungsplan Nr. 140, 1. Änderung erteilt  während der oben genannten Frist das Team Stadtplanung im Rathaus, Dienstgebäude Gutenbergstraße 15, 3. OG. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Tel.: 8205-6107).

4)   Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen sind im Internet unter der Adresse www.laatzen.de/de/bekanntmachungen.html abrufbar, sowie in den Schaukästen an der Stempeluhr gegenüber dem Bürgerbüro (EG), während der Sprechzeiten (Mo. – Mi. von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Do. von 8.00 bis 19.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) einsehbar.

Laatzen, den 23.10.2024

Der Bürgermeister
gez. Kai Eggert