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Bebauungsplan Nr. 341 „Feuerwehr - Am Holztor“, OS Ingeln-Oesselse

Öffentliche Bekanntmachung 

Bauleitplanverfahren


Bebauungsplan Nr. 341 „Feuerwehr - Am Holztor“, OS Ingeln-Oesselse

 

Verfahrensschritt: 

Schlussbekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB.

 

Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Laatzen hat den Bebauungsplan Nr. 341 „Feuerwehr - Am Holztor“ am 27.02.2025 als Satzung beschlossen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 341 „Feuerwehr – Am Holztor“ OS Ingeln-Oesselse umfasst das Flurstück 14 der Gemarkung Ingeln, Flur 3. Das Flurstück befindet sich am nordöstlichen Ende der Straße Am Holztor im Ortsteil Ingeln.

(siehe schwarz umgrenzter Bereich im  Übersichtsplan)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (unmaßstäblich)

 

Inkrafttreten:

Mit der Bekanntmachung in der für die Stadt Laatzen örtlich zuständigen Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, den „Leine-Nachrichten“, wird der Bebauungsplan

Nr. 341 „Feuerwehr - Am Holztor“ und die dazugehörige Begründung rechtswirksam.

Hinweise zu verbindlichen Bauleitplänen:

1)            Der Bebauungsplan Nr. 341 „Feuerwehr - Am Holztor“, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a (1) BauGB können ab sofort im Rathaus der Stadt Laatzen, Dienstgebäude Gutenbergstraße 15, 30880 Laatzen, (3.OG), nach Terminvereinbarung mit dem Team Stadtplanung telefonisch über die Telefonzentrale (0511) 8205 1 telefonisch oder über die E-Mail-Adresse stadtplanung@laatzen.de eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

 

2)        Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Verletzungen von Vorschriften bei der Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 215 (1) BauGB durch Fristablauf unbeachtlich werden:

1.         eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.         eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes,

3.         nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

3)        Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan Nr. 341 „Feuerwehr - Am Holztor“ eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

4)        Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch im Internet unter der Adresse https://www.laatzen.de/de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

 

Laatzen, den 04.12.2025

Der Bürgermeister

gez. Kai Eggert