
Änderung bei Passbildern ab 01. Mai 2025
Digitale Aufnahme jetzt Pflicht
Ab dem 01. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder in Personaldokumenten. Ab diesem Datum werden Passbilder nur noch digital und direkt vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden.
Das Mitbringen bereits ausgedruckter Passfotos ist künftig nicht mehr zulässig.
Im Bürgerbüro wird für die Aufnahme des digitalen Lichtbilds eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben.
30.04.2025