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Bebauungsplan Nr. 140 – 1. Änderung „Buswendeanlage mit Anschluss Petermax-Müller-Straße“ OS Rethen

Bebauungsplan Nr. 140 – 1. Änderung „Buswendeanlage mit Anschluss Petermax-Müller-Straße“

OS Rethen

 

Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 – 1. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Durchstich der Pattenser Straße zur Petermax-Müller-Straße geschaffen werden, um eine bessere Anbindung der verlängerten Petermax-Müller-Straße an die Hildesheimer Straße zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde im Plangebiet eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Rethen nordöstlich des Einzelhandelsgeschäfts „Netto Marken-Discount“, im Anschluss der Pattenser Straße. Die Fläche wurde zuvor als Grünstreifen genutzt und war mit einigen Gehölzen und Sträuchern bepflanzt.

 

1. Berücksichtigung der Umweltbelange

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 wird die Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Straßenbegleitgrün“ von 308 m² auf 227 m² zugunsten einer Verkehrsfläche minimiert. Infolge der Versiegelung der 81 m² großen Fläche müssen auch zwei Hainbuchen gefällt werden. Die Festsetzungen sind mit einer Versiegelung und Überbauung verbunden.

Im Rahmen der Biotopkartierung wurde auch eine Habitatfunktionsprüfung der Eignung des Geltungsbereiches als Lebensraum für planungsrelevante Tierarten vorgenommen. Mit Ausnahme von weit verbreiteten Kleinvogelarten wurden keine besonders oder streng geschützten Tierarten beobachtet. Auch werden keine Schutzgebiete gem. BNatSchG oder europäische Schutzgebiete durch den B-Plan berührt. Die „Biologische Vielfalt“ ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes von geringer Bedeutung. Der Geltungsbereich ist als Siedlungsgebiet mit geringem Freiraumanteil bewertet, der durch großflächig versiegelte Flächen und eingestreute geringwertige Biotope des Siedlungsbereiches geprägt ist. Von der Umgebung (u. a. B 443, Stadtbahngleise) gehen Zerschneidungswirkungen in Bezug auf den Biotopverbund und stoffliche sowie akustische Belastungen aus. Der grundsätzliche Charakter der gebauten Umgebung bleibt erhalten. Es kommt zu keinen erheblichen negativen Umweltauswirkungen.

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte im Sinne von § 44 Absatz 1 BNatSchG aufgetreten. Um einer lokalen, ökologischen Verschlechterung des aktuellen Zustands entgegenzuwirken, wird der Entfall von zwei Bäumen, die im Bebauungsplan Nr. 140 „Buswendeanlage mit Anschluss Petermax-Müller-Straße“ festgesetzt waren, durch sechs Sträucher im Bereich der ehemaligen Haltestelle ersetzt, anstatt nur über eine Nachbilanzierung der Biotopwertpunkte.

Der Eingriff kann nicht vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 140 ausgeglichen werden. Ergänzend wird der Eingriff, durch eine Vergrößerung der externen Ausgleichsmaßnahme „Südliche Stapelteiche“, um 90 m² ausgeglichen (90 m² x 1,8 Werteinheiten = 162 Werteinheiten). Das Kompensationsdefizit kann knapp zwei Kilometer südlich des Eingriffs auf dem stadteigenen Flurstück der Gemarkung Gleidingen, Flur 7, Flurstücke 109/13, 110/12 und 111/9 ausgeglichen werden. Dort werden weitere 90 m² einer ehemaligen Ackerfläche zu artenreichem Grünland entwickelt. Die Flurstücke gehören zum Kompensationspool der Stadt Laatzen und umfassen eine Gesamtfläche von 3,7 ha.

Die Stadt Laatzen entschied sich für den Durchstich für eine kompakte Bauausführung mit einer geringfügigen Flächenversiegelung, um die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden möglichst gering zu halten. Dennoch ist die Baumaßnahme nicht ohne Neuversiegelung zuvor unversiegelter, öffentlicher Grünflächen zu realisieren. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist laut BK 50 (NIBIS 2017) der Bodentyp Mittlere Braunerde und Mittlere Pseudogley-Braunerde vorhanden. Es bestehen keine besonderen Schutzfunktionen (n. BUG et al. 2019) für diese Böden. Das Plangebiet weist im Bereich der Grünflächen nur kleinräumig annährend naturnahe Bodenstrukturen auf, diese sind dennoch stark anthropogen überprägt. Zudem weist das Plangebiet nur eine sehr geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit und keine besonderen Standorteigenschaften oder seltene Böden auf. Auch sind aufgrund des hohen Versiegelungsgrades nur geringe Speicher- und Reglerfunktionen der Böden zu erwarten. Insgesamt sind die Umweltauswirkungen für das Schutzgut Boden daher als gering zu bewerten.

Die direkte Umgebung weist bereits eine Vorbelastung des Schutzgutes Boden auf. Die auf ein notwendiges Minimum reduzierte Neuversiegelung des Bodens durch die neue Verkehrsfläche ist daher, aufgrund der umfangreichen bestehenden Flächenversiegelung der näheren Umgebung, von geringer Bedeutung.

Da der relative Anteil der neu zu versiegelnden und wasserundurchlässigen Fläche zum bereits versiegelten Anteil des Gesamteinzugsgebiets zur Grundwasserneubildung eher gering ist, ist mit keiner merklichen Änderung der Grundwasserneubildung zu rechnen. Das Schutzgut Wasser wird durch die Planung dementsprechend nicht wesentlich beeinträchtigt. Nichtsdestotrotz wird Neuversiegelung auch mit Hinblick auf dieses Schutzgut so gering wie notwendig gehalten.

Das Plangebiet ist lufthygienisch und bioklimatisch durch den Verkehr der Hildesheimer Straße, der B 443 und des Buswendeanlage durch Feinstaub und Stickstoffoxide nicht unerheblich vorbelastet. Einen weiteren Belastungsfaktor sind die versiegelten Verkehrsflächen. Das Plangebiet ist daher von geringer Bedeutung. Aufgrund der Dimensionierung des Bebauungsplanes und der Vorbelastungen ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen auf das Klima keine erheblichen Umweltauswirkungen zur Folge haben werden. Auch das lokale Kleinklima wird durch den Bebauungsplan nur in geringem Umfang verändert, sodass keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft entstehen.

Aufgrund der Versiegelung und der Hauptfunktion als Verkehrsfläche weist der Bebauungsplan keine Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung auf und hat nur eine sehr geringe Bedeutung für das Landschafts- bzw. Stadtbild. Neben den visuellen Belastungen des Stadtbildes durch die Verkehrsfläche sind weiterhin Belastungen wie Abgase oder stoffliche Belastungen wie Staubentwicklung vorhanden. Die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind gering. Der derzeitige Charakter bleibt grundsätzlich erhalten.

Die Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter kommen im Plangebiet nicht vor. Negative Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind durch den Bebauungsplan nicht zu erwarten.

Bezüglich des Immissionsschutzes wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die vom Vorhaben erzeugten zusätzlichen Verkehre bewirken eine Erhöhung der Verkehrslärm-Pegel, die an keinem Gebäude zu Ansprüchen auf Schallschutz dem Grunde nach, führt.

 

2. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Aus der Öffentlichkeit lagen keine Stellungnahmen vor.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind die Stellungnahmen des ADFC Region Hannover, der Region Hannover und des BUND Kreisgruppe Region Hannover als inhaltlich maßgeblich hervorzuheben.

 

Der ADFC Region Hannover hatte um Prüfung gebeten, ob eine übergeordnete Radverkehrsanlage realisiert werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass der Bau einer Radverkehrsanlage im beschriebenen Umfang zwar die lokale Radinfrastruktur verbessern würde, ein solches Vorhaben aber das Planziel des Bebauungsplanverfahrens übersteigt. Zudem wäre die Finanzierung einer solchen Maßnahme unklar.

 

Die Region Hannover teilt Hinweise zu zwei altlastenverdächtigen Flächen und zum vorsorgenden Bodenschutz mit. Die Hinweise wurden an die zuständigen Stellen des Vorhabenträgers weitergegeben, sie betreffen nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die BUND Kreisgruppe Region Hannover kritisiert, dass eingriffsbedingten Verluste an der Stadtnatur nicht lokal ausgeglichen werden. Um einer lokalen ökologischen Verschlechterung entgegenzuwirken wird der Entfall von zwei festgesetzten Bäumen durch sechs Sträucher im Bereich der alten Haltestelle ersetzt, anstatt lediglich über eine Nachbilanzierung der Biotopwertpunkte.

 

Infolge der Stellungnahmen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), sowie des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege sind Hinweise zum Umgang mit Gefahren durch Kampfmittel, zur Kriegsluftbildauswertung und zur Anzeigepflicht von Kulturdenkmalen mit in die Planzeichnung aufgenommen worden.

 

Es wurden weitere Stellungnahmen vorgetragen, die jedoch lediglich zu redaktionellen Vervollständigungen geführt haben oder zur Kenntnis genommen wurden, weil sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bauleitplanung hatten.

 

3. Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Die Durchführung dieser Bebauungsplanänderung wurde nach Abwägung zuungunsten der Nichtdurchführung gewählt, da eine Verbesserung der verkehrlichen Gesamtsituation zu erwarten ist.

Die Wahrscheinlichkeit von wohngebietsfremden Schleichverkehren ist durch die neue nördliche Verbindungsstraße, aufgrund der Gebietsstruktur, als gering anzusehen. Im Gegenteil führt die neue Verbindungsstraße sogar zu einer verbesserten Anbindung für das Wohngebiet Richtung Norden bzw. an die B 443. Dadurch kann das Mäandrieren von Anliegerverkehr durch das Wohngebiet zur Erreichung der Erich-Panitz-Straße möglicherweise sogar reduziert werden. Damit ist der nördliche Anschluss der Pattenser Straße an die Petermax-Müller-Straße aus verkehrsplanerischer Sicht als empfehlenswert einzustufen.

 

Es wurden keine Varianten für die Neuaufstellung des B-Planes 140 – 1. Änderung „Buswendeanlage mit Anschluss Petermax-Müller-Straße“ geprüft, da die nun realisierte Variante sich durch hinreichende Flächengröße, eine gute verkehrliche Erreichbarkeit, die kurzfristige Flächenverfügbarkeit sowie den geringen Aufwand und die Realisierbarkeit unter lärmtechnischen Aspekten und den offensichtlichen verkehrsplanerischen Mehrwert als einzige logische Maßnahme zur Verbesserung des planungsrechtlichen Zustands zur Umsetzung qualifiziert hat.

 

Laatzen, 11.12.2025

 

Stadt Laatzen

Team Stadtplanung

Marktplatz 13

30880 Laatzen

 

Lukas Lampe