Informationen zur Nutzung von Drohnen
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (z.B. Container, Baustoffe, Gerüste) mindestens sieben Tage vor Beginn der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung beim Team Sicherheit und Ordnung eingegangen sein müssen. Andernfalls kann eine Bearbeitung des Antrags nicht erfolgen.